Steuerberaterin München, Digitale Finanzbuchhaltung
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Steuerberaterin München - Aufbewahrungsfristen nach steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften

Aufbewahrungsfristen nach steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften

Eine alphabetische Liste verschiedener Aufzeichnungen und Belege

Allgemeine Hinweise

1. Grundlagen

Die steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten und -fristen ergeben sich aus § 257 HGB und § 147 AO. Hierbei wird zwischen Fristen von sechs und zehn Jahren unterschieden. Geschäftsbücher, Inventare, Bilanzen sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen und Belege für Buchungen in den vom Kaufmann zu führenden Büchern sind 10 Jahre aufzubewahren. Empfangene und abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe und sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind, sind sechs Jahre aufzubewahren.

Als besondere steuerrechtliche Vorschrift ist auf die Aufbewahrungspflicht nach dem UStG hinzuweisen, wonach Rechnungen die im Zusammenhang mit Arbeiten oder Dienstleistungen an oder in einem oder im Zusammenhang mit einem Haus, einer Wohnung oder einem unbebauten Grundstück ausgestellt werden, zwei Jahre aufbewahrt werden müssen (§ 14b Abs. 1 S. 5 UStG); Unternehmer im Sinne des UStG haben ein Doppel ihrer Rechnung zehn Jahre aufzubewahren.

2. Fristbeginn / -ende

Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in Geschäftsbücher gemacht, das Inventar aufgestellt, die Bilanz festgestellt, ein Handels- und Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt oder der Buchungsbeleg entstanden ist, die Aufzeichnungen vorgenommen oder die sonstigen Unterlagen entstanden sind. Bei Verträgen beginnt die Aufbewahrungspflicht mit dem Ende des Jahres, in dem der Vertrag endet. Entsprechendes gilt für einseitige Willenserklärungen. Die Aufbewahrungsfrist endet in der Regel mit Ablauf des Kalenderjahres, das sich aus Beginn und Dauer der Frist errechnen lässt.

3. Verantwortlichkeit für ordnungsgemäße Aufbewahrung

Für die ordnungsmäßige Aufbewahrung ist stets der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtige verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn die Buchführung oder die sonstigen Aufzeichnungen von Dritten erfolgen.

4. Aufbewahrung nach Fristablauf

Nach Ablauf der Fristen brauchen Unterlagen nur noch aufbewahrt zu werden, wenn sie für eine begonnene Außenprüfung, für eine vorläufige Steuerfestsetzung, für anhängige steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungen, für ein schwebendes oder aufgrund einer Außenprüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren oder zur Begründung von Anträgen des Steuerzahlers bedeutsam sind.

5. Erleichterung: Wiedergabe auf Bildträger oder anderem Datenträger

Eine Erleichterung ist gem. § 257 Abs. 3 HGB gegeben. Danach können alle Unterlagen mit Ausnahme der Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder anderen Datenträgen aufbewahrt werden, wenn dies den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht und sowohl die Übereinstimmung der Daten mit den Unterlagen als auch ihre Verfügbarkeit während der Dauer der Aufbewahrungsfrist gewährleistet ist. Mikroverfilmte Unterlagen müssen richtig und vollständig den Inhalt wiedergeben; eine spätere Änderung der Aufnahmen muss ausgeschlossen sein. Die Rückvergrößerung muss auf Verlangen in angemessener Frist und lesbarer Größe möglich sein.

6. Weitere Aufbewahrungsfristen

Neben den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung schreiben zahlreiche Einzelgesetze und Verordnungen besondere Aufbewahrungsfristen vor. Siehe hierzu den Beitrag Aufbewahrungsfristen von A bis Z unter Fach 15, Seite 541.

Außerdem verpflichtet die Abgabenordnung alle Gewerbetreibenden ab Überschreiten bestimmter Umsatz- bzw. Gewinngrenzen zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen. Die Umsatzgrenze liegt nach §141 AO (geändert durch das Mittelstandsentlastungsgesetz vom 26.8.2006) ab 1.1.2007 bei 500.000 € (bisher 350.000 €), die Gewinngrenze bei 30.000 €.

Auch Privatpersonen haben seit dem 31.7.2004 eine zweijährige Aufbewahrungspflicht zu beachten. Sie bezieht sich auf Rechnungen, Zahlungsbelege oder andere beweiskräftige Unterlagen, die Privatpersonen im Zusammenhang mit Leistungen an einem Grundstück erhalten haben. Zu den Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück gehören u. a. sämtliche Bauleistungen, planerische Leistungen, die Bauüberwachung, Renovierungsarbeiten, das Anlegen von Bepflanzungen, Gerüstbau. Auf diese Aufbewahrungspflicht der Privatperson hat der Unternehmer nach dem Umsatzsteuergesetz in der Rechnung hinzuweisen.

Alphabetische Liste

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Beleg

Aufbewahrungsfrist

Abbaumeldungen (soweit Buchungsbelege.)

10 Jahre

Abfallsammelmeldungen (soweit Buchungsbelege.)

10 Jahre

Abhängigkeitsberichte

10 Jahre

Ablaufdiagramme (soweit zum Verständnis der Buchführung erforderlich.)

10 Jahre

Abrechnungsübersichten

0 Jahre

Abrechnungsunterlagen (soweit Buchungsbelege.)

10 Jahre

Abschlagszahlungen

10 Jahre

Abschlussbuchungsbelege

10 Jahre

Abschlusskonten

10 Jahre

Abschlussrechnungen

10 Jahre

Abschreibungsunterlagen

10 Jahre

Abtretungserklärungen nach Erledigung

6 Jahre

Abwertungsbelege

10 Jahre

Akkordunterlagen (soweit Buchungsbelege.)

10 Jahre

Akkreditive

6 Jahre

Aktenregister, allgemeine

0 Jahre

Aktenvermerke (soweit Buchungsbelege.)

10 Jahre

An- und Abwesenheitsmeldungen (soweit Buchungsbelege.)

10 Jahre

An-, Ab- und Ummeldungen zur Krankenkasse

6 Jahre

Änderungsnachweise der EDV-Buchführung

10 Jahre

Angebote, die zum Auftrag geführt haben

6 Jahre

Angebotsunterlagen, die nicht zum Auftrag geführt haben

0 Jahre

Angestelltenversicherung (Belege) (soweit Buchungsbelege.)

10 Jahre

Anhang zum Jahresabschluss (§ 264 HGB)

10 Jahre

Anlageninventare

10 Jahre

Anlagenunterhaltungskosten (soweit Buchungsbelege.)

10 Jahre

Anlagenverzeichnis

10 Jahre

Anlagevermögensbücher und -karteien

10 Jahre

Anleihebücher

10 Jahre

Anleihen

6 Jahre

Anträge auf Arbeitnehmersparzulagen

6 Jahre

Anträge des Steuerpflichtigen

0 Jahre

Anwesenheitslisten, soweit für die Lohnbuchhaltung erforderlich

10 Jahre

Anzahlungsunterlagen

6 Jahre

Arbeitgeberdarlehen

6 Jahre

Arbeitgeberzuschusskarten (soweit Buchungsbelege.)

10 Jahre

Arbeitsanweisungen für EDV-Buchführung

10 Jahre

Arbeitsanweisungen für Fachabteilungen (soweit zum Verständnis der Buchführung erforderlich.)

10 Jahre

Arbeitsaufträge

0 Jahre

Arbeitsplatzbeschreibungen

0 Jahre

Aufbewahrungsvorschriften für betriebl. EDV-Dokumentationen

10 Jahre

Aufsichtsratsvergütung ( soweit zum Verständnis der Buchführung erforderlich.)

10 Jahre

Auftragsbücher

6 Jahre

Auftragseingangs- und Bestandslisten

0 Jahre

Auftragskostenbelege

10 Jahre

Aufzeichnungen

10 Jahre

Ausfuhrunterlagen ( soweit steuerlich relevant.)

6 Jahre

Ausgangsrechnungen

10 Jahre

Aushänge

0 Jahre

Auskunftsunterlagen

0 Jahre

Ausschusslisten als Buchungsbelege

10 Jahre

Außendienstabrechnungen

10 Jahre

Außenhandelsunterlagen

6 Jahre

Außenprüfungsunterlagen

0 Jahre

Auszahlungsbelege

10 Jahre

Bahnabrechnungen

10 Jahre

Bankbelege

10 Jahre

Bankbürgschaften

6 Jahre

Bareinkaufs- und -verkaufsunterlagen

10 Jahre

Bauantragskostennachweise

6 Jahre

Baubeschreibungen

6 Jahre

Baubücher (Inventurunterlage)

10 Jahre

Baugenehmigungen

6 Jahre

Bedienerhandbücher Rechnerbetrieb

10 Jahre

Beförderungssteuernachweise

6 Jahre

Beherrschungsverträge (nach Vertragsende)

10 Jahre

Beitragsabrechnungen der Sozialversicherungsträger (soweit Buchungsbelege.)

10 Jahre

Belege und sonstige für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen, soweit Buchfunktion (Offene-Posten-Buchhaltung)

10 Jahre

Belegformate

10 Jahre

Bergschädenunterlagen als Buchungsbelege

10 Jahre

Bestandsberichtigungen

10 Jahre

Bestandsermittlungen (Inventurunterlage)

10 Jahre

Bestandsverzeichnisse

10 Jahre

Bestell- und Auftragsunterlagen

6 Jahre

Betriebsabrechnungsbögen mit Belegen als Bewertungsunterlagen

10 Jahre

Betriebskostenrechnung

10 Jahre

Betriebsprüfungsberichte

6 Jahre

Betriebsratsangelegenheiten

0 Jahre

Betriebsunfallunterlagen

6 Jahre

Bewertungsunterlagen (soweit Buchungsbelege und steuerlich relevant.)

10 Jahre

Bewirtungsunterlagen (soweit Buchungsbelege.)

10 Jahre

Bezugskostennachweise

10 Jahre

Bilanzbücher

10 Jahre

Bilanzen (Jahresbilanzen)

10 Jahre

Bilanzkonten

10 Jahre

Bilanzunterlagen

10 Jahre

Blockdiagramme, soweit Verfahrensdokumentation

10 Jahre

Bons

10 Jahre

Börsenaufträge

6 Jahre

Bruttoerlösnachweise

6 Jahre

Bruttolohnlisten

6 Jahre

Bruttolohnsammelkarten

6 Jahre

Bruttolohnstreifen

6 Jahre

Buchführungsrichtlinien (soweit zum Verständnis der Buchführung erforderlich.)

10 Jahre

Buchungsanweisungen

10 Jahre

Buchungsbelege

10 Jahre

Budget und Budgetunterlagen

0 Jahre

Bürgschaftsunterlagen

6 Jahre

Bußgeldrechtliche Ermittlungen

0 Jahre

Carnetunterlagen

6 Jahre

Clearing-Auszüge

6 Jahre

Clearing-Belege

10 Jahre

Code-Pläne für Verständnis der Buchführung

10 Jahre

Codierungslisten

10 Jahre

COM-Verfahrensbeschreibungen

10 Jahre

cpd-Konto

10 Jahre

Darlehenskonto

10 Jahre

Darlehensunterlagen nach Ablauf des Vertrages

6 Jahre

Darlehensverträge nach Ablauf des Vertrages

6 Jahre

Dateiverzeichnisse

10 Jahre

Datensicherungsregeln

10 Jahre

Datenträger (von Handelsbüchern, Inventaren, Lageberichten, Konzernlageberichten/ einschließlich der zum Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen/ Organisationsunterlagen)

10 Jahre

Datenträger von Buchungsbelegen

10 Jahre

Datenträger von Handelsbriefen

6 Jahre

Dauerauftragsunterlagen

10 Jahre

Dauervorschüsse

10 Jahre

Debitorenkonten

10 Jahre

Debitorenliste, soweit Bilanzunterlagen

10 Jahre

Deklarationen (Versandunterlagen)

6 Jahre

Depotauszüge und -bestätigungen

10 Jahre

Depotbücher

10 Jahre

Deputatunterlagen

6 Jahre

Devisenunterlagen

6 Jahre

DIN-Blätter

0 Jahre

Dokumentation für Programme und Systeme bei EDV

10 Jahre

Doppelbesteuerungsunterlagen

6 Jahre

Dubiosenbücher

10 Jahre

Edelmetallbestände

10 Jahre

Edelmetallumsätze

10 Jahre

Effektenbuch

10 Jahre

Effektenkassenquittungen

10 Jahre

Eichaufnahmen

6 Jahre

Einfuhrunterlagen

6 Jahre

Eingabebeschreibungen bei EDV-Buchführungen

10 Jahre

Eingangsrechnungen

10 Jahre

Eingangsüberweisungsträger

6 Jahre

Eingliederungsverträge

10 Jahre

Einheitswertunterlagen

10 Jahre

Einkaufsbücher

10 Jahre

Einnahmeüberschussrechnung

10 Jahre

Einzahlungsbelege

10 Jahre

E-Mails (Inventurunterlage)

6 Jahre

Energieverbrauchsunterlagen

6 Jahre

Erlösjournale

10 Jahre

Erlösstatistiken

0 Jahre

Eröffnungsbilanzen

10 Jahre

Ersatzkassenunterlagen

6 Jahre

Essensmarkenabrechnungen (soweit keine Buchungsbelege)

6 Jahre

Eventualverbindlichkeiten

10 Jahre

Exportunterlagen

6 Jahre

Expressauslieferungsbücher

10 Jahre

Fahrtkostenerstattungen

10 Jahre

Fehlerjournale (soweit Buchungsbelege.)

10 Jahre

Fehlermeldungen, Fehlerkorrekturanweisungen bei EDV-Buchführung

10 Jahre

Fernschreiben (Handelsbriefe)

6 Jahre

Feuerversicherungsunterlagen

6 Jahre

Finanzberichte

6 Jahre

Frachtbriefe

6 Jahre

Frachttarife

0 Jahre

Freistellungsauftrag für Kapitalerträge

6 Jahre

Freistemplerabrechnungen

10 Jahre

Fremdenbücher (Hotel- und Pensionsgewerbe)

10 Jahre

Fürsorgeunterlagen

6 Jahre

Garantiekarten, Garantiescheine

0 Jahre

Gebrauchsanweisungen

0 Jahre

Gebrauchsmusterunterlagen

6 Jahre

Gehaltsabrechnungen/ Bücher (soweit Bilanzunterlage/ Buchungsbeleg)

10 Jahre

Gehaltslisten

10 Jahre

Gehaltsquittungen

10 Jahre

Gehaltsvorschusskonten

10 Jahre

Gemeinkostenverteilungsschlüssel

6 Jahre

Gesamtkostenzusammenstellungen

6 Jahre

Geschäftsberichte

10 Jahre

Geschäftsbriefe (außer Rechnungen oder Gutschriften)

6 Jahre

Geschenknachweise

6 Jahre

Gesellschaftsverträge

10 Jahre

Gewährleistungsverpflichtungen

6 Jahre

Gewerbesteuerunterlagen

6 Jahre

Gewinn- und Verlustrechnung (Jahresrechnung)

10 Jahre

Gewinnabführungsverträge

10 Jahre

Gewinnfeststellungen

6 Jahre

Grundbuchauszüge

10 Jahre

Grundbücher

10 Jahre

Grundlohnlisten

10 Jahre

Grundstücksverzeichnis (soweit Inventar)

10 Jahre

Gutschriften

10 Jahre

Haftungsverhältnisunterlagen als Bilanzunterlagen

10 Jahre

Handelsbilanzen

10 Jahre

Handelsbriefe (mit Ausnahme von Rechnungen/Gutschriften)

6 Jahre

Handelsbücher

10 Jahre

Handelsregisterauszüge

6 Jahre

Hauptabschlussübersicht (wenn anstelle der Bilanz)

10 Jahre

Hauptbücher und -karteien

10 Jahre

Hauptversammlung (u. a. Beschlüsse)

10 Jahre

Hinterlegungsanträge

6 Jahre

Hinterlegungsscheine

6 Jahre

Hypothekenbriefe nach Einlösung

6 Jahre

Hypothekenpfandbriefe nach Einlösung

6 Jahre

Importrechnungen

10 Jahre

Importunterlagen (Einfuhrunterlagen)

6 Jahre

Inkassobücher

10 Jahre

Inkassokarteien

6 Jahre

Inkassoquittungen

10 Jahre

Interne Berichte

0 Jahre

Inventare als Bilanzunterlagen

10 Jahre

Inventuranweisungen, Verfahrensvorschriften (soweit zum Verständnis der Buchführung erforderlich.)

10 Jahre

Inventurvorschriften (soweit zum Verständnis der Buchführung erforderlich.)

10 Jahre

Investitionsabrechnungen

6 Jahre

Investitionsanträge

0 Jahre

Investitionszulageunterlagen

6 Jahre

Jahresabschlüsse

10 Jahre

Jahresabschlusserläuterungen

10 Jahre

Jahreskontoblätter

10 Jahre

Jahreslohnnachweise für Berufsgenossenschaften

6 Jahre

Journale für Hauptbuch und Kontokorrent (soweit Buchungsbelege.)

10 Jahre

Jubilarfeierunterlagen

10 Jahre

Jubiläumsunterlagen (soweit Buchungsbelege.)

10 Jahre

Kalkulationsunterlagen (soweit steuerlich relevant.)

6 Jahre

Kantinenunterlagen (soweit Buchungsbelege.)

10 Jahre

Kapitalerhöhungsunterlagen

6 Jahre

Kapitalertragssteuerunterlagen

6 Jahre

Kassenberichte

10 Jahre

Kassenbücher, -blätter

10 Jahre

Kassenzettel (soweit Buchungsbelege.)

10 Jahre

Kassenzettel (soweit steuerlich relevant.)

6 Jahre

Kaufverträge

6 Jahre

Kilometergeldabrechnungen

10 Jahre

Konnossemente

6 Jahre

Konsignationsunterlagen

10 Jahre

Kontenpläne und -änderungen

10 Jahre

Kontenpläne und Kontenplanänderungen

10 Jahre

Kontenregister

10 Jahre

Kontenübersichten (soweit Buchungsbelege.)

10 Jahre

Kontoauszüge

10 Jahre

Kontokorrentbücher

10 Jahre

Konzernabschlüsse

10 Jahre

Konzernlagebericht (§§ 290, 350 HGB)

10 Jahre

Kostenartenpläne

10 Jahre

Kostenstellenpläne

6 Jahre

Kostenstellenstatistiken

0 Jahre

Kostenträgerrechnungen

10 Jahre

Kreditorenkonten

10 Jahre

Kreditunterlagen (nach Ablauf des Vertrages)

6 Jahre

Kreditunterlagen (soweit Buchungsbelege.)

10 Jahre

Kurssicherungsunterlagen

10 Jahre

Kurzarbeitergeldanträge

6 Jahre

Kurzarbeitergeldlisten

6 Jahre

Laborberichte

0 Jahre

Ladescheine

10 Jahre

Lageberichte (auch für Konzerne)

10 Jahre

Lagerbuchführungen

10 Jahre

Lastschriftanzeigen

10 Jahre

Leasingunterlagen

6 Jahre

Leasingverträge (nach Vertragsende)

6 Jahre

Leergutabrechnungen

10 Jahre

Lieferscheine (soweit Buchungsbelege.)

10 Jahre

Liquidation einer GmbH (Bücher und Schriften)

10 Jahre

Lizenzunterlagen

6 Jahre

Lohnbelege

10 Jahre

Lohnjournal

6 Jahre

Lohnkonto

6 Jahre

Lohnlisten

10 Jahre

Lohnsteuer Jahresausgleichsunterlagen

10 Jahre

Lohnsteuerkonten (inkl. der dort aufzubewahrenden Belege/ Freistellungsbescheinigungen) (Aufgrund der Sonderregelung in § 41 I S. 9 EStG)

10 Jahre

Lohnsteuerpauschalierung

6 Jahre

Lohnsteuerunterlagen

10 Jahre

Lohnvorschusskonten

10 Jahre

Luftfrachtbriefe

6 Jahre

Magnetbänder mit Buchfunktion

10 Jahre

Mahnbescheide

6 Jahre

Mahnungen

6 Jahre

Maklerschlussnoten

6 Jahre

Marktberichte

0 Jahre

Materialabrechnungen

10 Jahre

Materialbeanstandungen

6 Jahre

Mietunterlagen (nach Ablauf des Vertrages) (soweit steuerlich relevant.)

10 Jahre

Mikrofilmverfahrensbeschreibungen

10 Jahre

Mineralölunterlagen

10 Jahre

Monatsinventuren

0 Jahre

Montageversicherungsakten

10 Jahre

Mutterschaftsgeldunterlagen

10 Jahre

Nachkalkulationen

10 Jahre

Nachnahmebelege

10 Jahre

Nebenbücher

10 Jahre

Nettolohnlisten

10 Jahre

Normblätter

0 Jahre

Normvorschriften

0 Jahre

Nutzflächenermittlung (soweit steuerlich relevant.)

10 Jahre

Obligationen nach Entwertung

6 Jahre

Offenbarungseidanträge

6 Jahre

Orderlimitbücher

0 Jahre

Orderpapiere

6 Jahre

Organisationsunterlagen und -pläne (soweit zum Verständnis der Buchführung erforderlich.)

10 Jahre

Organschaftsabrechnungen

10 Jahre

Organschaftsverträge nach Vertragsende

10 Jahre

Pachtunterlagen (nach Ablauf des Vertrages) (soweit steuerlich relevant.)

6 Jahre

Packzertifikate (Container)

6 Jahre

Patentunterlagen nach Ablauf

6 Jahre

Pensionskassenunterlagen

10 Jahre

Pensionsrückstellungsunterlagen

10 Jahre

Pensionszahlungen

10 Jahre

Personalunterlagen (soweit steuerlich relevant.)

6 Jahre

Pfandleihbücher

10 Jahre

Pfändungsunterlagen

10 Jahre

Portokassenbücher

10 Jahre

Postaufträge

6 Jahre

Postbankauszüge

10 Jahre

Postgebühren

10 Jahre

Postscheckbelege

10 Jahre

Preislisten (soweit Bewertungsunterlegen)

10 Jahre

Preisvereinbarungen als Handelsbrief

6 Jahre

Privatentnahmebelege

10 Jahre

Proteste (Scheck/ Wechsel)

6 Jahre

Protokolle (Prämien/ Verbesserungsvorschläge)

10 Jahre

Protokolle DÜVO

3 Jahre

Provisionsabrechnungen

10 Jahre

Provisionsgutschriften

10 Jahre

Prozessakten nach Abschluss des Prozesses

10 Jahre

Prüfungsberichte (Abschlussprüfer)

10 Jahre

Prüfungsberichte (Innenrevision)

0 Jahre

Qualitätsberichte

6 Jahre

Quartalsabschlüsse freiwillige

0 Jahre

Quartalsabschlüsse vorgeschriebene

10 Jahre

Quittungen (soweit Buchungsbelege.)

10 Jahre

Rabattangelegenheiten

10 Jahre

Rechnungen bei Offene-Posten-Buchhaltung

10 Jahre

Rechnungen Nichtunternehmer (bei Leistungen i. Z. m. einem Grundstück)

2 Jahre

Rechnungen Unternehmer

10 Jahre

Rechnungen, sonstige (siehe hierzu die Vorbemerkungen zum UStG)

10 Jahre

Rechnungsabgrenzungsermittlungen

10 Jahre

Rechtsbehelfsverfahren

0 Jahre

Registrierkassenstreifen (soweit steuerlich relevant.)

6 Jahre

Reisekostenabrechnungen

10 Jahre

Rentabilitätsberechnungen

0 Jahre

Repräsentationsaufwendungen

10 Jahre

Rückscheine

6 Jahre

Rückstellungsunterlagen

10 Jahre

Rückwareneingangsjournale

6 Jahre

Sachanlagenvermögenskarteien

10 Jahre

Sachkonten

10 Jahre

Saldenbestätigungen

6 Jahre

Saldenbilanzen

10 Jahre

Schadensmeldungen

6 Jahre

Schadensunterlagen (soweit Buchungsbelege.)

10 Jahre

Scheck- und Wechselunterlagen/Belege

6 Jahre

Scheckbestandsaufnahmen

10 Jahre

Schriftwechsel

6 Jahre

Schuldscheine

6 Jahre

Schuldtitel

6 Jahre

Sicherungsübereignungen

6 Jahre

Skontounterlagen

10 Jahre

Sondergutschriften

10 Jahre

Sozialleistungsunterlagen (soweit Buchungsbelege.)

10 Jahre

Sozialpläne

6 Jahre

Sozialversicherungsbeitragskonten

6 Jahre

Sparbücher (nach Entwertung)

0 Jahre

Sparprämienanträge

6 Jahre

Sparurkunden

6 Jahre

Speditionsversicherungsscheine

6 Jahre

Spendenbescheinigungen

10 Jahre

Steuerabzugsnachwiese

6 Jahre

Steuererklärungen/ Steuerbescheide

10 Jahre

Steuerrückstellungsberechnungen

10 Jahre

Steuerstrafrechtliche Ermittlungen

0 Jahre

Steuerunterlagen (soweit nicht für die Finanzverwaltung von Bedeutung)

10 Jahre

Stornobelege

10 Jahre

Stundenlohnzettel (soweit Buchungsbelege.)

10 Jahre

Stundungsbelege

6 Jahre

Tagebücher der Handelsmakler

10 Jahre

Tätigkeitsberichte (soweit Buchungsbelege.)

10 Jahre

Teilzahlungsbelege

10 Jahre

Telefaxe (Aufgrund der Sonderregelung in § 41 I S. 9 EStG)

6 Jahre

Telefonkostennachweise

10 Jahre

Telegramme (soweit steuerlich relevant.)

6 Jahre

Testate als Bilanzteil

10 Jahre

Transportschadenunterlagen

6 Jahre

Transportversicherungsanmeldungen

6 Jahre

Transportversicherungsaufträge

6 Jahre

Übereignungsverträge

6 Jahre

Übernahmebescheinigungen (Spediteur)

6 Jahre

Überstundenlisten (soweit Lohnbeleg)

10 Jahre

Überweisungsbelege

10 Jahre

Umbuchungsbelege

10 Jahre

Umsatzsteuervergütungen

6 Jahre

Umwandlungsbilanzen

10 Jahre

Umwandlungsunterlagen

6 Jahre

Unfallverhütungsvorschriften

0 Jahre

Unfallversicherungsunterlagen

6 Jahre

Unterlagen (von Bedeutung für Besteuerung)

6 Jahre

Unternehmerlohnverrechnungen

6 Jahre

Urlaubsanträge

0 Jahre

Urlaubslisten für Rückstellungen

10 Jahre

Valuta-Belege

10 Jahre

Verbindlichkeiten (Zusammenstellungen)

10 Jahre

Verfrachtungsaufträge

6 Jahre

Verkaufsbelege

10 Jahre

Verkaufsbücher, -journale

10 Jahre

Vermögensteuerunterlagen

6 Jahre

Vermögensverzeichnis

10 Jahre

Vermögenswirksame Leistungen (Handelsbriefe)

6 Jahre

Vermögenswirksame Leistungen (soweit Buchungsbelege.)

10 Jahre

Verpfändungsunterlagen

10 Jahre

Verrechnungskonten

10 Jahre

Verrechnungspreisunterlagen

10 Jahre

Versand- und Frachtunterlagen (soweit Buchungsbelege.)

10 Jahre

Versandanmeldungen

6 Jahre

Verschiffungsunterlagen (soweit Buchungsbelege.)

10 Jahre

Versicherungspolicen (nach Ablauf)

6 Jahre

Versorgungsunterlagen (soweit Buchungsbelege.)

10 Jahre

Versteigerungsunterlagen

6 Jahre

Verträge nach Vertragsende

6 Jahre

Verträge nach Vertragsende (soweit handels-/ steuerrechtlich von Bedeutung)

10 Jahre

Vertreterunterlagen

6 Jahre

Vertreterverzeichnisse

0 Jahre

Verwahrungsbücher für Wertpapiere

10 Jahre

Verzugszinsbelastungen

6 Jahre

Viehregister

10 Jahre

Vollmachten (Urkunden)

6 Jahre

Vollständigkeitserklärungen

10 Jahre

Vorauszahlungsbelege

10 Jahre

Vorläufige Steuerfestsetzung (Unterlagen)

0 Jahre

Vorschusskonten

10 Jahre

Vorschusslisten (soweit Buchungsbelege.)

10 Jahre

VWL-Unterlagen

10 Jahre

Währungsforderungen (soweit Buchungsbelege.)

10 Jahre

Warenabgabescheine

6 Jahre

Warenbestandsaufnahmen (Inventuren)

10 Jahre

Wareneingangs- und -ausgangsbücher

10 Jahre

Warenverkehrsbescheinigungen

6 Jahre

Wechsel (soweit Buchungsbelege.)

10 Jahre

Wechselobligolisten als Bilanzunterlagen

10 Jahre

Weihnachtsgratifikation (soweit Buchungsbelege.)

10 Jahre

Werbekosten, Belege über

10 Jahre

Werksrentenanträge

6 Jahre

Werkstattabrechnungen (soweit Buchungsbelege.)

10 Jahre

Werkzeugkosten, Belege über

10 Jahre

Werkzeugregister als Inventar

10 Jahre

Wertberichtigungen (Inventurunterlage)

10 Jahre

Wertpapieraufstellungen als Bilanzunterlagen

10 Jahre

Wertpapierkurse als Buchungsbelege

10 Jahre

Wildhandelsbücher

10 Jahre

Wochenzettel für Gruppenakkord (soweit Buchungsbelege.)

10 Jahre

Zahlungsanweisungen (soweit Buchungsbelege.)

10 Jahre

Zahlungsträger

10 Jahre

Zeichnungsvollmachten

6 Jahre

Zessionen

6 Jahre

Zinsabrechnungen

10 Jahre

Zinsberechnungsunterlagen

6 Jahre

Zinsstaffeln

6 Jahre

Zollbelege

6 Jahre

Zugangsjournale

6 Jahre

Zuschüsse des Arbeitgebers (Sofern sie die Vorbereitung, die Durchführung oder die Rückgängigmachung eines Geschäfts bzw. eines Handelsgeschäfts zum Gegenstand haben)

10 Jahre

Zustellungsquittungen

6 Jahre

Zwischenabschlüsse

6 Jahre

Zwischenbilanz (bei Gesellschafterwechsel/ Umstellung des Wirtschaftsjahrs)

10 Jahre

Zwischengewinnermittlungen (soweit zum Verständnis der Buchführung erforderlich.)

10 Jahre

 

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