Steuerberaterin München, Digitale Finanzbuchhaltung
Steuerberaterin München, Digitale Finanzbuchhaltung

Steuerberatungskanzlei München - Lohn und Gehalt

Was ist bei der Gewährung eines Arbeitgeberdarlehens zu beachten?

In vielen Fällen stellen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern ein Darlehen zur Verfügung. Die sog. Arbeitgeberdarlehen sind abzugrenzen, da sie nicht mit dem eigentlichen Entgelt des Arbeitnehmers zusammenhängen. Es handelt sich dabei auch nicht um Vorschüsse oder Abschlagszahlungen im eigentlichen Sinn, da diese Zahlungen im Rahmen der Entgeltzahlung wieder verrechnet werden können.

Ein Arbeitgeberdarlehen ist charakteristisch in seiner Zahlungsweise mit einem Kredit in der Finanzwirtschaft, da die Tilgung aus verdienten oder zukünftigen Entgeltansprüchen erfolgt. Bei Arbeitgeberdarlehen ist nicht zwingend die Schriftform vorgesehen, dennoch sollten die wichtigen Vertragsdaten wie Darlehenssumme, Rückzahlungsvereinbarung und der Zinssatz vertraglich vereinbart werden. Auch sollten Vereinbarungen darüber getroffen werden, wie das Darlehen bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers zu behandeln ist. Es ist sinnvoll, einen Darlehensvertrag mit dem Arbeitnehmer fest zu vereinbaren. Bei der Rückzahlung müssen die unpfändbaren Teile des Entgelts beachtet werden und es muss insbesondere die Pfändungsfreigrenze eingehalten werden. Bei der Höhe der Zinsen ist der marktübliche Zinssatz als Vergleichswert heranzuziehen. Gewährt der Arbeitgeber einen günstigeren Zinssatz, so ist der Vorteil Arbeitslohn und muss versteuert werden.

Hier finden Sie uns

Steuerberatung Bulek

Steuerberaterin München

Kontakt

Rufen Sie an unter:

+49 89 185599

info@steuerberatung-bulek.de

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Bürozeiten

Mo.-Do.  08.00 Uhr - 17.00 Uhr

Fr.          08.00 Uhr - 14.00 Uhr

Druckversion | Sitemap
© Steuerberater München Pasing, München Laim, München Nymphenburg, München Gern, München Hadern, Katrin Bulek - Steuerberatung München - Steuerberatungskanzlei München, Steuerkanzlei München